Barzahlungsverbot beim Kauf von Immobilien
Das Barzahlungsverbot beim Kauf von Immobilien ist eine Folge der Verschärfungen des Geldwäschegesetztes. Diese führt dazu, dass seit April 2023 keine Barzahlungen für die Begleichung des Kaufpreises möglich sind. Notare weisen darauf nun gesondert hin und sind strikt angehalten, dies auch zu überprüfen. Dies macht den schriftlichen Nachweis von Eigenmitteln unerlässlich. Dies ist z.B. in Form eines Kontoauszuges möglich.
„Seit Jahren verschärft der Gesetzgeber fortlaufend die Rahmenbedingungen, die in Immobilien-Transaktionen gelten. Das Barzahlungsverbot beim Kauf von Immobilien ist also nur ein weiterer Schritt.“
Häufige Fragen beim Kauf von Immobilien
Wie funktioniert eigentlich eine Immobilienfinanzierung? Immer wieder auftretende Fragen zu diesem Thema haben wir hier zusammengetragen. Es handelt sich bei der Immobilien- bzw. Baufinanzierung immer um einen zweckgebundenen Kredit. Hierbei ist unwesentlich, ob ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung finanziert werden soll. Der Kreditbetrag wird samt Zinsen in monatlichen Raten an die Bank zurückgezahlt, so dass am Ende der vereinbarten Zinsfestschreibung meistens eine Restschuld übrig bleibt, die dann mit einer Anschlussfinanzierung abgezahlt oder durch eine Einmalzahlung beglichen werden kann.
„In diesem Abschnitt gehen wir darauf ein, wie viel Immobilie man sich denn überhaupt leisten kann. Außerdem zeigen wir auf, welche Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie zu erwarten sind und was sich denn überhaupt rechnet: Miete oder Kauf?“
Barzahlungsverbot heißt Bonitätsnachweis
Die Erstellung eines Bonitätsnachweises ist nicht nur für die Qualifizierung gegenüber eines Verkäufers, sondern auch zur Kalkulation des eigenen Budgets immens wichtig. Fachkundige Finanzierungsberater können Bonitätsnachweise zügig erstellen. Hierzu werden lediglich die persönlichen Angaben der Kreditnehmer benötigt. Eine Wertermittlung der Immobilie ist für einen ersten Bonitätsnachweis noch nicht nötig. Durch das Barzahlungsverbot beim Kauf von Immobilien ist ein schriftlicher Bonitätsnachweis unerlässlich.
„Hier gehen wir darauf ein, was als schriftlicher Bonitätsnachweis akzeptiert werden kann und zeigen auf, warum manch Dokumente nicht ausreichend gelten können. Mit unseren Hinweisen zum Bonitätsnachweis qualifiziert sich ein Käufer bestmöglich gegenüber eines Verkäufers.“



