Barzahlungsverbot beim Kauf von Immobilien
Barzahlungsverbot beim Kauf von Immobilien
Das Barzahlungsverbot beim Kauf von Immobilien ist eine Folge der Verschärfungen des Geldwäschegesetztes. Diese führt dazu, dass seit April 2023 keine Barzahlungen für die Begleichung des Kaufpreises möglich sind. Notare weisen darauf nun gesondert hin und sind strikt angehalten, dies auch zu überprüfen. Dies macht den schriftlichen Nachweis von Eigenmitteln unerlässlich. Dies ist z.B. in Form eines Kontoauszuges möglich.
“Seit Jahren verschärft der Gesetzgeber fortlaufend die Rahmenbedingungen, die in Immobilien-Transaktionen gelten. Das Barzahlungsverbot beim Kauf von Immobilien ist also nur ein weiterer Schritt.”