Der Nachbar als Wunschkäufer?
Steht der Verkauf einer Immobilie in einer unserer begehrten Regionen um Halle, Leipzig, Merseburg oder Naumburg an, reihen sich die (Möchtegern-) Käufer zügig. So auch Verwandtschaft und Nachbarn, ob diese aber immer auch die Wunschkäufer sind?
Kaum hat die Information über ein zu verkaufendes Haus die Öffentlichkeit erreicht – egal, ob absichtlich oder unabsichtlich – stehen Bekannte, Nachbarn, Verwandte und deren Freunde bereits Schlange, um sich schnellstmöglich ins rechte Licht zu rücken.
Auf Grund mangelnder Erfahrung am hiesigen Immobilienmarkt und daraus resultierender Angst, die Immobilie irgendwann zu günstig oder gar überhaupt nicht verkaufen zu können, neigen Eigentümer oft aus falscher Motivation heraus dazu, dem Erstbesten den Zuschlag zu erteilen – getreu dem Motto: „Das ging ja einfacher als befürchtet.“
Ob der Nachbar als Wunschkäufer für die eigene, so sehr mit Emotionen und Erinnerungen belastete Immobilie geeignet ist, muss zwingend hinterfragt werden. Im Regelfall sind anstrengende Preisverhandlungen – nämlich nach unten – und (rechts-) Streitigkeiten vorprogrammiert. Das liegt ganz einfach daran, dass die persönliche Beziehung dazu führt, dass auf der Käuferseite auch besondere Benefits erwartet werden, die man einem Fremden nicht gestatten würde.
Hat man nunmehr dem persönlich Bekannten aber bereits zum Kauf der Immobilie zugesagt, lässt sich diese Entscheidung um so schwerer revidieren.
Dass man als Verkäufer meist nun auch noch viel Geld verschenkt, um am Ende noch zwischenmenschliche und rechtliche Probleme bekommt, ist den wenigsten Eigentümer klar. Schließlich berichtet der (Möchtegern-) Interessent, dass er schon lange auf der Suche nach genau so einer Immobilie in genau diesem Wohnviertel ist… und das aus unterschiedlichsten Gründen: Man wohnt schon immer da, die Eltern wohnen in der Nähe, die Schule ist um die Ecke, für die eigenen Kinder. Also eine durchweg emotional behaftete Debatte.
„Nach über 15 Jahren Erfahrung als Makler kann ich mit großer Sicherheit behaupten, dass emotionale Entscheidungen im Immobilienmarkt immer schlechter ausgehen als rationale.“
Das Wertempfinden von Nachbar und Wunschkäufer
Hinzu kommt, dass die Preisvorstellungen derjenigen Käufer, die ohne „Druck“ Kaufangebote unterbreiten können, selbstverständlich nicht den eigentlichen Marktgegebenheiten entsprechen, denn jeder – wirklich jeder – erzählt im eigenen Freundeskreis gern von Schnäppchen, die man gemacht hat. Das gilt erst recht bei der zu günstig erworbenen Immobilie.
Darüber hinaus haben Eigentümer, die bereits viele Jahre im eigenen Objekt leben, selbstverständlich ein völlig falsches Wertempfinden Ihrer Immobilie. Zugegeben; häufig ist dieses Wertempfinden zu hoch, schließlich wird jede selbst gelegte Fliese und jeder selbst gelegte Pflasterstein in Euro aufgerechnet – genau so häufig jedoch ist dieses Wertempfinden auch zu niedrig, denn die niedrigen Zinsen und der anhaltend hohe Wunsch auf Wohneigentum hat in den letzten Jahren zu erheblichen Kaufpreisverschiebungen geführt. Dies macht es nunmehr fast unmöglich, den tatsächlich eintretenden Kaufpreis vorherzusagen – der Markt muss entscheiden.
Nachvollziehbar wird dies, wenn man sich überlegt, dass mehrere Nachbarn (oder eben Fremde) ggf. kaufen wollen und alle ein unterschiedliches Wertempfinden zur Immobilie haben. Mit Bekannten verhandelt man schließlich nicht gern und sagt Freund A ab, damit Nachbar B kaufen kann.
Jetzt wird klar: Eine Entscheidung über den Zuschlag an einen Immobilienkäufer kann man eigentlich nur Treffen, wenn man den gesamten Markt seiner Immobilie möglichst transparent kennengelernt hat. Und das in einer gewissen Tiefe. Das heißt also z.B. auch, herauszufinden, wer wie viel finanzieren kann und wer nie eine Bankzusage vorweisen wird. Schließlich ist ja nie ausgeschlossen, sich doch noch für den „besten Nachbarn“ oder eben den Wunschkäufer zu entscheiden.
Der richtige Preis
Es stellt sich also die immer auch die Frage nach dem „richtigen Preis“. Der Nachbar als Wunschkäufer ist selten bereit, diesen zu zahlen.
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