Verschärfungen des Geldwäschegesetztes führen dazu, dass seit April 2023 das ‘Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen’ existiert.
Verschärfungen des Geldwäschegesetztes führen dazu, dass seit April 2023 das ‘Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen’ existiert.