Provision & Kosten

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Über das Unternehmen

HS Immobilien – persönlich, erfahren und engagiert in Ihrer Region.

Senior couple embracing in autumn park

Unsere Dienstleistungsgebühr als Erfolgshonorar

Unsere Immobilienmakler-Dienstleistung wird unabhängig von belegbarem Arbeitsaufwand, in Form eines Erfolgshonorars vergütet. Für unsere Zusammenarbeit heißt das:

Mit unserer Dienstleistung (z.B. Beratung, Wertermittlung, Werbekampagnen, Objektvermarktung, Exposé-Erstellung, Besichtigung, Notarabstimmung, Kaufvertragserstellung etc.) gehen wir zeitlich und finanziell komplett in Vorleistung und erbringen diese zunächst, ohne Kosten in Rechnung zu stellen.

Erst nach dem erfolgreichen Verkauf der Immobilie verdienen wir unsere Provision. Wird nicht verkauft, haben wir gearbeitet, ohne bezahlt zu werden.

Nur im Erfolgsfall entstehen Kosten!

Kein fixer Betrag

Die Höhe unserer Bezahlung hängt zwingend mit der Höhe des Kaufpreises zusammen. Somit haben wir neben der emotionalen Verpflichtung gegenüber unseres Mandanten auch ein zusätzliches betriebswirtschaftliches Interesse den besten Preis für Sie zu erzielen.

Wer zahlt wen? Die Verteilung der Gebühr

Bei unserer Maklergebühr handelt es sich für die Bezahlung einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung. Sie wollen keinen Makler, weil er zu teuer ist?

Als Profis arbeiten wir, damit unser Auftraggeber unterm Strich mehr herausbekommt, als wir kosten. Würden Sie mit uns zusammenarbeiten, wenn Sie feststellen, dass Sie mit einem Profi mehr heraus holen und dafür aber noch weniger arbeiten haben?

Die Bezahlung im Sinne der Interessenvertretung

Ein Naturgesetz ist, dass die Ausgangslage zwischen Kaufinteressent (möchte so wenig wie möglich bezahlen und ein „Schnäppchen“ machen) und Verkäufer (möchte für seine Immobilie so viel wie möglich haben) elementar unterschiedlich ist.

Oftmals machen Eigentümer einen fatalen Fehler und entscheiden sich bei der Auftragsvergabe an einen Makler für denjenigen, der das Unrealistischste verspricht. Der Makler, der das Wildeste verspricht, bekommt dadurch den Auftrag – wenn man Amateur am Immobilienmarkt ist, neigt man selbstverständlich dazu, der größten Versprechung zu folgen. Jedoch ist Ihre Immobilie ein Einzelstück. Demnach gibt es auch nur eine Chance für den ersten Eindruck am Immobilienmarkt. Und beim Hausverkauf entscheidet der erste Eindruck über das maximale Verkaufsergebnis.

Beispielrechnung für Verteilung der Maklergebühr

Gesamtbudget des Käufers: 100.000 EUR

Es stellt sich also nicht die Frage der Verteilung, sondern die Frage der Interessenvertretung. Möchten Sie als Verkäufer, dass wir Ihr Interesse oder das Interesse des Kaufinteressenten vertreten?

Eine Käuferprovision schmälert nur den Kaufpreis
Ob die unsere Dienstleistungsgebühr letztendlich vom Käufer oder Verkäufer gezahlt wird, ändert nicht das Gesamtbudget des Käufers, sondern lediglich den beim Verkäufer ankommenden Kaufpreis. Vielmehr nutzen viele Kaufinteressenten die „Käuferprovision“, um mit den Makler in Verhandlungen, vor allem über den Kaufpreis, zu kommen – wessen Interesse dann oft vertreten wird, können Sie sich vorstellen.
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Auch durch die Gesetzeslage kann ein Interessent „mehr Immobilie“ finanzieren
Mit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Jahr 2016 müssen alle Erwerbsnebenkosten (ggf. Käuferprovision, Grunderwerbsteuer und Notarkosten) aus dem Eigenkapital des Käufer getragen werden. Sofern der Käufer keinen Makler bezahlen muss, bleibt diesem mehr Eigenkapital, das er für die Finanzierung eines höheren Kaufpreises nutzen kann.
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Klares Mandantschaftsverhältnis & kein Betreuungs-Konflikt
Die Interessenlage zwischen Immobilien-Verkäufer und Kaufinteressenten könnte unterschiedlicher kaum sein. Von Vornherein ist klar, wer unser Auftraggeber ist. Wir pflegen daher ein klares Mandantschaftsverhältnis und sind nur Ihnen als Verkäufer verpflichtet.
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Kein Hindernis durch Papierkram
Makler, die sich vom Käufer bezahlen lassen, müssen eine Widerrufsbelehrung und mehrseitige Objektnachweise inklusive Datenschutzerklärungen von jedem Interessenten einfordern, um ihre Provision zu „sichern“. Bei vielen ernsthaften Kaufinteressenten stößt dieser bürokratische Aufwand zunächst nur auf Skepsis und wirft ein schlechtes Licht auf den gesamten Verkauf. Diese negativen Eindrücke sparen wir uns lieber gleich!
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Von Profis & dem Gesetzgeber gewünscht
Für Vermietungen gilt dieses Prinzip schon lange. Auch für den Verkauf von Immobilien wird mittlerweile jährlich zwischen Politik und Interessenvertretern der Immobilienbranche über die Umsetzung des „Bestellerprinzips“ diskutiert. Der nächste politische Schritt ist die Einführung des „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ zum 23. Dezember 2020. Weitere Informationen zum neuen Maklergesetz über die Provision finden Sie hier.
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