HS Quick Facts: Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer nach dem Hauskauf

In unseren HS Quick Facts liefern wir Erklärungen von Begrifflichkeiten, rund um das Thema Immobilienkauf und -verkauf in einem kurzen Video.

Jeder Käufer einer Immobilie wird damit konfrontiert. Ein Brief, der meist eine unliebsame „Überraschung“ beinhalt, nämlich die Grußbotschaft des Finanzamts an den baldigen neuen Hauseigentümer.

Die Grunderwerbsteuer ist demnach eine Steuer, die der Staat bei einem Grundstückskaufvertrag erhebt. Hierbei ist es egal, ob eine Wohnung, ein Baugrundstück oder ein Haus erworben wird. In Deutschland ist die Grunderwerbsteuer jedoch unterschiedlich hoch. Je nach Bundesland bis zu 6,5% des Kaufpreises. So zum Beispiel in Sachsen mit aktuell 3,5% und in Sachsen-Anhalt mit 5%. Das heißt, immer dann, wenn ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird, wird sich recht zeitnah die Grundsteuerstelle vom hiesigen Finanzamt melden und dem Käufer den jeweiligen Betrag, kalkuliert auf den notariellen Kaufpreis, in Rechnung stellen. Wird diese Rechnung nicht beglichen, erhält der Verkäufer die gleiche Rechnung und das Finanzamt wird sich die Steuer auf jeden Fall holen. Von daher gilt es, diese Gebühr immer sofort zu bezahlen, um nicht in Vollstreckungsmaßnahmen zu geraten. Außerdem gilt es, den Betrag bereits zu Beginn bei der Kalkulation mit einzuplanen.

Unser Geschäftsführer Hagen Herholdt erklärt die Grunderwerbsteuer, welche nach jedem Immobilienkauf eine wichtige Rolle spielt. Als Mitglied im Gutachterausschuss Sachsen-Anhalt ist er der Profi, wenn es um die Bewertung Ihrer Immobilie geht.

In der Immobilienwelt kommt es auf Grund der Komplexität der Vorgänge häufig zu vielen Fragen. Speziell einige formale Begrifflichkeiten werfen Fragen auf. Weitere tolle Erklärungen im Video-Format finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.

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