HS Quick Facts: Auflassung beim Kaufvertrag

In unseren HS Quick Facts liefern wir Erklärungen von Begrifflichkeiten, rund um das Thema Immobilienkauf und -verkauf in einem kurzen Video.

Eine Auflassung begegnet einem beim Grundstückskaufvertrag relativ häufig. Im deutschen Sprachgebrauch gibt es oft aus dem Mittelalter überlieferte Begrifflichkeiten – so auf die „Auflassung“. Früher war es so, dass ein Käufer einer Immobilie Türen und Fenster solange „aufgelassen“ hat, bis der Verkaufsvorgang abgeschlossen war. Somit wusste die gesamte Ortschaft, wer der neue Bewohner und Eigentümer des Hauses ist. Speziell in Zeiten, als ziemlich jedes Haus ein Handwerk mit sich brachte, war dies eine wichtige Information.

Viele weitere Erklärungen im Video-Format finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.

Im übertragenen Sinne ist das heute noch ganz ähnlich: Heutzutage ist eine Auflassung das Sicherungselement für einen Käufer, bis alle Genehmigungen und Erklärungen für die abschließende theoretische Abwicklung aller eingeschalteten Behörden und Ämter vorliegen.

Unser Geschäftsführer Christian Sporbert erklärt den Begriff Auflassung, welcher in fast jedem Immobilien-Kaufvertrag eine wichtige Rolle spielt.

Kaufen oder verkaufen Sie eine Immobilie, laufen Ihnen viele Begriffe über den Weg, mit denen Sie im Regelfall selten konfrontiert werden. Dies liegt daran, dass ein Kauf oder Verkauf ein sehr bürokratischer Akt ist. Dieser ist an viele kleine Einzelschritte gebunden und unterteilt. Selbstverständlich führt dies zu vielen Fragen und Antworten. Die häufigsten beantworten wir Ihnen gern hier:

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