Was ist ein Bonitätsnachweis?
Als Bonitätsnachweis gilt z.B. eine vorläufige Finanzierungsbestätigung Ihres Kreditberaters oder Ihrer Bank, welche schriftlich aussagt, dass die Bewertung Ihrer Einkommensverhältnisse und etwaig vorhandener Verbindlichkeiten das benötigte Kreditvolumen stemmt, um den Angebotspreis mindestens zu decken. Eine Bewertung der Immobilie, eine sogenannte Beleihungswertermittlung, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig.
Alternativ hierzu gilt auch ein Eigenkapitalnachweis als Bonitätsnachweis, der mindestens die Höhe des Angebotspreises deckt. Dieser z.B. in Form eines Konto- oder Depotauszugs erbracht werden.
Was ist kein Bonitätsnachweis?
Wir sind kein Kreditinstitut und können eingereichte Einkommensnachweise oder Schufa-Auskünfte nicht bewerten. Ohnehin handelt es sich bei der Schufa-Auskunft um keinerlei Bonitätsnachweis im Sinne einer Baufinanzierung, da dieser keine Auskunft über eine mögliche Kreditwürdigkeit bzw. ein mögliches Kreditvolumen gibt.
Weiterhin sind Auszüge von Sparkonten, die einen erheblich geringeren Betrag als den Angebotspreis ausweisen, nicht anzuerkennen. Darüber hinaus sind Nachweise jeglicher Art (z.B. durch Grundbuchauszüge) anderer im Besitz befindlicher Immobilien keine Bonitätsnachweise.